Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Becker berät und vertritt Fach- und Führungskräfte sowie mittelständische Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten:
- Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, d. h. Erstellung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungsverträgen sowie im Zusammenhang damit stehenden Angelegenheiten
- Dienstrecht für Geschäftsführer und Vorstände
- Restrukturierungsberatung bei der Durchführung einer Betriebsänderung
- Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten
- außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
- Prozessführung vor dem Arbeitsgericht in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
- Sozialversicherungsrechtliche Beratung an der Schnittstelle zum Arbeitsverhältnis
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Recht der Handelsvertreter
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und viele arbeitsrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte mehr….