Tätigkeitsschwerpunkte

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Becker berät und vertritt Fach- und Führungskräfte sowie mittelständische Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten:

  • Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, d. h. Erstellung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungsverträgen sowie im Zusammenhang damit stehenden Angelegenheiten
  • Dienstrecht für Geschäftsführer und Vorstände
  • Restrukturierungsberatung bei der Durchführung einer Betriebsänderung
  • Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten
  • außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Prozessführung vor dem Arbeitsgericht in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Sozialversicherungsrechtliche Beratung an der Schnittstelle zum Arbeitsverhältnis
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Recht der Handelsvertreter
  • und viele arbeitsrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte mehr….